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	<title>Mumpitz! &#187; Recht</title>
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	<description>rief die Katze und sprang aus dem Sack.</description>
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		<title>Das Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Sep 2008 17:27:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klabautermann</dc:creator>
				<category><![CDATA[IT]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Erklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Geistiges Eigentum]]></category>
		<category><![CDATA[IP-Adresse]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Es gibt kaum einen Rechtsbereich der für eine so breite Masse relevant ist und über den gleichzeitig so viel halbwissen herumschwirrt: Das deutsche Urheberrecht, kopieren von Medien und Nutzung von Tauschbörsen.

Da ich mir selbst über einige Sachen nicht klar war (und mich ein wenig von den anstehenden Klausuren ablenken musste) habe ich mir einige Zeit genommen und das Internetz nach Informationen von offizieller Seite durchsucht. Um ein wenig Klarheit in das Rechtsgewuschel zu bringen hier einige Erkenntnisse.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt kaum einen Rechtsbereich der für eine so breite Masse relevant ist und über den gleichzeitig so viel halbwissen herumschwirrt: Das deutsche Urheberrecht, kopieren von Medien und Nutzung von Tauschbörsen.</p>
<p>Da ich mir selbst über einige Sachen nicht klar war (und mich ein wenig von den anstehenden Klausuren ablenken musste) habe ich mir einige Zeit genommen und das Internetz nach Informationen von offizieller Seite durchsucht. Um ein wenig Klarheit in das Rechtsgewuschel zu bringen hier einige Erkenntnisse:</p>
<ul>
<li><strong>Generell</strong><br />
liegt Recht liegt auf der Seite des Urhebers, das heißt: Wenn es zu irgendetwas noch keine gesetzliche Schrankenbestimmung gibt ist es verboten. Diese Schrankenbestimmungen interessieren den Bürger natürlich am meisten.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Privatkopie</strong><br />
Da die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in Haushalten irgendwann nicht mehr kontrollierbar war, wurde das Recht auf Privatkopien eingeführt, dafür allerdings die Urheberabgaben eingeführt (das heißt für euren Brenner habt ihr ca. 10€ an die Musik-, Film- und Verlagsindustrie abgegeben).  Der Bundesgerichtshof legt die Privatkopie so aus dass bis zu 7 Kopien im kleinen privaten Kreis herrumschwirren dürfen, im digitalen Umfeld jedoch weniger.<br />
Verboten sind Kopien aus offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen und neuerdings auch aus offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen. Letzterer Zusatz wird allerdings kaum Auswirkungen haben, da sich sowas im Internet nur sehr schwer nachvollziehen lässt.<br />
Die Privatkopie darf sowohl analog <strong>als auch digital </strong>angefertigt werden.</li>
<li><strong>Gemeinsam genutzter Anschluss</strong><br />
Auch wenn die Medienindustrie versucht zu verunsichern:<br />
Es besteht keine Störhaftung. Das heißt wenn ein Mitnutzer illegal Musik verbreitet besteht in der Regel keine Haftung, auch wenn die Abmahnung an den Eigner adressiert ist.</li>
<li><strong>Kopierschutz</strong><br />
Kopiergeschützte Medien dürfen nicht kopiert werden. Das betrifft einige im Umlauf befindlichen Audio-CDs und fast alle DVDs.<br />
Allerdings(1): Interessanterweise gilt diese Regelung nicht für Computerprogramme(!).<br />
Das bedeutet: Von Computerspielen darf man trotz SecureRom und SaveDisk Sicherungen erstellen.<a class="previewlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__69a.html"><span id="more-44"></span></a>Allerdings(2): Falls man die Kopie nur für private Zwecke, also für sich selbst oder für eine &#8220;persönlich verbundene Person&#8221; macht, handelt es sich zumindest nicht mehr um eine Straftat.<a class="previewlink" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html"><!--more--></a></li>
<li><strong>Musiknoten</strong><br />
dürfen <strong>nicht </strong>kopiert werden, nur abgeschrieben. Darunter fallen auch mit einem Notensatzprogramm abgetippte Noten.</li>
<li><strong>Öffentliche Zugänglichmachung </strong>nennt man das, wenn man urheberrechtlich geschützte Dateien auf einen offenen Server hochlädt oder auch nur in seinem Shared-Ordner hält. Das Ganze fällt rechtlich etwa auf eine Ebene mit aus-der-Videothek-Filme-klauen.</li>
</ul>
<p><strong>Verfahrensgrundlagen</strong></p>
<ul>
<li><strong>IP-Adresse</strong><br />
Grundlage für Abmahnung und Gerichtsverfahren ist in den meisten Fällen die Zuordnung von IP-Adressen zu Anbietern von geschützten Dateien im Internet. Seit das Gesetz zur Datenvorratsspeicherung in Kraft ist werden die ISPs dazu angehalten die Zuordnungstabellen ein halbes Jahr lang zu speichern. Ab 2009 wird dies sogar Pflicht(!). In letzter Zeit sieht das Ganze meist so aus: Abmahnung, Strafverfahren (meist aussichtslos), Zivilverfahren.<br />
Das Strafverfahren diente dabei nur als Sprungbrett um an die IP-Adresse zu kommen, alles weitere wird zivilrechtlich verfolgt.<br />
Weil das auch den Strafverfolgern gewaltig auf den Sack ging im März die Entscheidung des BVerfG dass die Adressdaten nur herausgegeben werden dürfen wenn eine schwere Straftat vorliegt.<br />
Wer sich jetzt freut: Seit dem ersten Dezember müssen auch in Zivilprozessen Adressen herausgegeben werden. Das erspart den Verwertern nun den Gang über das Strafverfahren, die Zahl der Abmahnungen <a class="previewlink" href="http://www.golem.de/0809/62251-rss.html">steigt dadurch schon jetzt</a>.</li>
<li><strong>Hausdurchsuchung</strong><br />
Bedarf eines gerichtlichen Beschlusses und hat im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen keine wirkliche Relevanz mehr (auch aufgrund der Entscheidung des BVerG). Tipps für den Umgang mit einer Hausdurchsuchung gibt es <a class="previewlink" href="http://www.gulli.com/szene/hausdurchsuchung/">hier</a>.</li>
</ul>
<p>die Einzige Verurteilung in einem Verfahren wegen Filesharing in Deutschland stammt übrigens von 2004.<br />
Die Verfolgung des <strong>Downloads </strong>von Dateien steht sogar auf einer so wackeligen Grundlage dass in Deutschland noch keine Fälle bekannt sind in denen es eine Abmahnung deswegen gab.</p>
<p>Damit jeder auch weiß was er tut trotzdem noch einmal die <strong>Rechtlichen Folgen:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Strafverfahren</strong><br />
Nur noch in sehr schwerwiegenden Fällen, unnötig geworden seit September 2008 (Die IP gibts auch so). Die meisten Verfahren betreffen Bagatelldelikte und werden eingestellt.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Abmahnungen</strong><br />
Werden von den Rechtseignern verschickt um einem Gerichtsstreit vorzubeugen. Sollte man eine Abmahnung bekommen, ist es das Beste die Situation mit einem Rechtsanwalt zu besprechen.<br />
Ziel ist es mit Unterschrift und Kontonummer den Täter aussergerichtlich zu Schadensersatz und Unterlassung zu zwingen. Üblich sind Forderungen zwischen 5.000 und 30.000€.  Auf <strong>keinen Fall</strong> sollte man die Mitgeschickten Unterlassungs- und Schadensersatzeingeständnisse unterschreiben ohne einen Rechtsanwalt konsultiert zu haben.</li>
<li><strong>Zivilverfahren</strong><br />
Wenn man gegen die Abmahnung (Unterlassung oder Schadensersatzforderung) Wiederspruch einlegt kommt es zum Zivilprozess.<br />
Es sei geraten die Unterlassung zu akzeptieren (sonst droht eine Verfügung, der Kosten im fünfstelligen Bereich folgen).<br />
Die Schadensersatzforderungen sind jedoch ein anderes Bier. Es ist für die Verwerter eigentlich unmöglich den angerichteten Schaden korrekt zu beziffern, was bisher in allen bekannten Fällen zu einem fallen lassen des Schadensersatzanspruches führte. Die Verwerter haben dann theoretisch 3 Jahre Zeit ihre Ansprüche gelten zu machen, bevor die Sache verjährt ist.</li>
</ul>
<p>Weiterführende Informationen und Links zu den Gesetzestexten gibt es hier:</p>
<p><a class="previewlink" href="http://www.gulli.com/tutorials/abmahnung-faq/abmahnung-faq-allgemeine-fragen/">Rechtsanwalt auf Gulli über Abmahnungen<br />
</a></p>
<p><a class="previewlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing">Wikipedia über Filesharing</a></p>
<p><a class="previewlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie">Wikipedia</a><a class="previewlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing"> über </a><a class="previewlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie">Privatkopie</a></p>
<p><a class="previewlink" href="http://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/">Urheberrecht auf e-Recht24.de</a></p>
<p>So, das wars für heute, jetzt werde ich noch ein bisschen Mathe lernen <img src='http://www.p-shuttle.de/joh/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<item>
		<title>Heute im Angebot: Schaler Generalverdacht für alle!</title>
		<link>http://www.p-shuttle.de/joh/2008/05/25/heute-im-angebot-schaler-generalverdacht-fur-alle/</link>
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		<pubDate>Sun, 25 May 2008 23:13:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Klabautermann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Musik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Musikindustrie]]></category>
		<category><![CDATA[Raubkopierer]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie IT-Business berichtet will die mit der Erhebung von Urheberabgaben auf Leermedien und Speichergeräte betraute Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) die Abgabensätze drastisch erhöhen. Hersteller von MP3-Playern mit eingebauter Festplatte wären davon besonders betroffen. Bisher zahlte Apple laut IT-Business pro nach Deutschland importiertem iPod Classic mit 160-GB-Festplatte 2,41 Euro (netto) Urheberabgabe an die ZPÜ. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><!--content-->Wie <a class="linkartikeltext" class="previewlink" href="http://www.it-business.de/news/recht/zoelle-abgaben/abgaben-urheberrecht/articles/122250/index2.html" target="_blank">IT-Business berichtet</a> will die mit der Erhebung von Urheberabgaben auf Leermedien und Speichergeräte betraute Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) die Abgabensätze drastisch erhöhen. Hersteller von MP3-Playern mit eingebauter Festplatte wären davon besonders betroffen. Bisher zahlte Apple laut IT-Business pro nach Deutschland importiertem iPod Classic mit 160-GB-Festplatte 2,41 Euro (netto) Urheberabgabe an die ZPÜ. Die ZPÜ soll nun rückwirkend zum Jahresbeginn drastisch erhöhte Abgaben fordern: 1 Euro Urheberabgabe pro Gigabyte Festplattenspeicher. Bei einem empfohlenen Verkaufspreis von 329,- Euro für den iPod Classic mit 160-GB-Festplatte würde das eine Preissteigerung von knapp 200,- Euro auf über 500,- Euro bedeuten, da die Urheberabgabe auch noch mehrwertsteuerpflichtig ist. (&#8230;)</p>
<p>Betroffen ist nicht nur Apple sondern alle Hersteller, die so genannte vergütungspflichtige Produkte anbieten.<br />
Die <a class="linkartikeltext" class="previewlink" href="http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/leermedien_geraete/ZPUE_Neues_Recht_2008.pdf" target="_blank">Liste mit den laut GEMA abgabepflichtigen Produkten ist lang</a> und umfasst unter anderem Audiokassetten, CD- und DVD-Rohlinge sowie Blu-ray- und HD-DVD-Leermedien, CD-, DVD-, HD-DVD- und Blu-ray -Brenner, Festplatten, Kassettenrekorder, MP3-Player, MP3-fähige Handys, Sat-Receiver mit Festplatte und/oder DVD-Rekorder, Speicherkarten aller Art sowie Videokassetten und Videorekorder.</p>
<p style="text-align:right;">Quelle: <a title="Droht eine Preisexplosion bei MP3-Playern?" class="previewlink" href="http://www.golem.de/0805/59936.html">Golem.de</a></p>
</blockquote>
<p>Das ist mir jetzt doch einen Komentar wert.</p>
<p>Liebe Mitmenschen, Sie werden hier Zeuge eines geradezu wunderbar verstörenden Beispieles der offensichtlich ins Unermessliche entschwebenden Megalomanie der Musikindustrie!<br />
Halten Sie einen Moment inne. Schließen Sie die Augen und lassen sie die Macht des Moments Ihre Gefühle ergreifen.</p>
<p>Ist das nicht ein einzigartiges Exempel an wildem Überlebenswillen, wie dieser seit Dekaden für tot erklärte Anachronismus es bis heute immer wieder fertig bekommt sich aufzuraffen um Sie und mich, Peter und Ute, ja alle von uns mit kleinen spitzen Nädelchen zu bewerfen?</p>
<p>Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ist eine Gesellschaft deren Gesellschafter ein bunt zusammengewürfelter Eintopf aus Urheberrechtsschützern sind.<br />
Als dieser Eintopf nun abends in der Kneipe seiner Wahl saß, an einem kühlen Bitburger alkoholfrei nippte und über die sowieso schon länger auf der ungeliebten Tagesordnung stehenden Abgebenerhöhung um rund 6500%(ja, so ist es) philosophierte war sicherlich heiter Lustigsein; Dass mit dieser Erhöhung die gesamte IT-Industrie, die Wirtschaft sowie Peter und Ute ein kleines bisschen ins finanzielle Schlingern geraten würden, konnte ja niemand ahnen. Wen stört es denn <strong>wirklich </strong>für seine 500GB festplatte nun ca 700€ bezahlen zu müssen? Es <strong>muss </strong>ja keiner mit einem Computer arbeiten. Früher ging das ja auch.  Schließlich könnten Peter und Ute ja etwa 150.000 wiederrechtlich erworbene Musikdateien darauf speichern. Und das geht ja nun wirklich nicht. Eigentlich sollten sie sich freuen. Da kommen sie ja noch günstig weg. Das Pack.</p>
<p>Auch wenn der Eintopf sich wohl schwer tun wird seine visionären Ideen von den Herstellern abgesegnet zu bekommen zeigt das Ganze doch wunderbar anschaulich auf welchem Niveau die Diskussion geführt wird und schlimmer, was für Nasen die Macht haben uns zu Kasse beten.</p>
<p>Wie ein §73 (die Vergütungspflicht für Vervielfältigung) ins Urheberrechtsgesetz gelangen konnte ist mir rätselhaft.  Die <a title="Unschuldsvermutung" class="previewlink" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung">Unschuldsvermutung</a> ist eine, wenn nicht <strong>die </strong>Grundlage einer rechtsstaatlichen Rechtsprechung, und definitiv <strong>nicht </strong>mit einer Pauschalgebühr auf alle Datenträger zu vereinbaren.</p>
<p>Ach ja, amüsanterweise kommen diese Gebühren eben nicht den freien Künstlern zugute sondern den Vertriebsfirmen, die damit eine ansonsten längst hirntote Industrie weiterhin an den Maschinen halten können.  Wir finanzieren also nicht den Schutz des geistigen Eigentums der Künstler, sondern die Weiterexistenz derer, die das Prinzip Kunst an sich ad absurdum geführt haben in dem die Kunst nicht mehr als Kultureller Wert sondern dem entgegen als Kapitalquelle genutzt wird. Aber mehr dazu andermal.</p>
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